Urlaubszeit = Reisezeit!

Plakat der Bundesdruckerei

Ist Ihr Ausweis noch gültig?

Grundsätzlich unterliegt jeder deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr der Ausweispflicht. Das bedeutet, man ist verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Urlaub gebucht und alles vorbereitet:

Rechtzeitig vor Antritt einer Reise sollten Dokumente wie Ausweis und Reisepass auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Sollte das benötigte Ausweisdokument abgelaufen sein, muss ein neuer Personalausweis / Reisepass persönlich beim Bürgermeisteramt beantragt werden. Die Ausstellungsdauer der Dokumente bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit ca. 4 Wochen bei Personalausweisen und ca. 7 Wochen bei Reisepässen. Bei der Urlaubsplanung und der eventuellen Beantragung von Ausweispapieren sollte mindestens dieser Zeitraum eingeplant werden.

Gebühren:

Dokument Gültigkeit Kosten
Personalausweis
     - bis 24. Geburtstag*
     - ab 24. Geburtstag

  6 Jahre
10 Jahre

  22,80 €
  37,00 €
vorläufiger Personalausweis 3 Monate   10,00 €
Reisepass
     - bis 24. Geburtstag*
     - ab 24. Geburtstag

  6 Jahre
10 Jahre

  37,50 €
  70,00 €
Express-Reisepass
     - bis 24. Geburtstag*
     - ab 24. Geburtstag

  6 Jahre
10 Jahre

  69,50 €
102,00 €
vorläufiger Reisepass   1 Jahr   26,00 €

Zur Antragstellung von Personalausweisen, Reisepässen etc. bedarf es der Vorlage verschiedener Unterlagen. Nachstehend haben wir Ihnen die wichtigsten Infos zusammengetragen:

  • Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen.
  • Für alle Pässe / Ausweise wird ein biometrisches Passbild benötigt - nicht älter als 6 Monate; muss den aktuellen Stand wiedergeben.
  • Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Ausweis / Pass / Kinderausweis mit.

* Hat der Antragsteller das 16. Lebensjahr (beim Personalausweis) bzw. das 18. Lebensjahr (beim Reisepass) noch nicht vollendet, ist außerdem die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. der oder des Sorgeberechtigten erforderlich.

Bitte informieren Sie sich immer rechtzeitig vor einer Auslandsreise über die aktuellen Einreisebestimmungen des betreffenden Landes. Diese können im Internet beim zuständigen Konsulat unter "Sicher Reisen" oder im Reisebüro abgefragt werden.

Ihre Gemeindeverwaltung