Bauleitplanung

Bebauungspläne in der Auslegung

Stützen V

Entwurfsbeschluss (Auslegungsbeschluss):

Die Daten des Bebauungsplan Stützen V (Entwurfsbeschluss) werden hier online von Montag, den 08.07.2024 bis Freitag, den 09.08.2024 zugänglich gemacht.

Gleichzeitig sind diese an folgender öffentlich zugänglichen Stelle zu den Dienststunden der Gemeindeverwaltung einsehbar:

Bürgermeisteramt Emerkingen
Flur Erdgeschoss
Schlossstraße 23
89607 Emerkingen
E-Mail

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 09.08.2024, Stellungnahmen an info@emerkingen.de richten.

Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten / Dienststunden bei der Gemeinde Emerkingen (Bürgermeisteramt Emerkingen, Schlossstraße 23, 89607 Emerkingen) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Emerkingen (Bürgermeisteramt Emerkingen, Schlossstraße 23, 89607 Emerkingen) gesendet werden.

Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Flächennutzungsplan & Bebauungsplan

Die Bauleitplanung befasst sich mit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Ablauf und Inhalt der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Bauleitpläne enthalten beispielsweise Regeln und Vorschriften über Art und Maß der zulässigen Bebauung im Plangebiet und die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche (Baulinie, Baugrenze). Das Baugesetzbuch sieht für die Bauleitplanung ein zweistufiges System vor:

1. Stufe der Bauleitplanung – der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan bildet dabei den vorbereitenden Bauleitplan, aus dem der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, zu entwickeln ist. Er stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Gemeindegebiet dar, hat aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern noch keine Rechtsverbindlichkeit.

2. Stufe der Bauleitplanung – der Bebauungsplan

In der zweiten Stufe werden die Planungsabsichten erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Der Bebauungsplan, der verbindlicher Bauleitplan, wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene. Dadurch gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes ein Bauvorhaben erstellen wollen, dieselben Vorschriften.

Rechtskräftige Bebauungspläne

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Emerkingen finden Sie im öffentlichen BürgerGIS der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen.

Zoomen Sie den gewünschten Bereich heran und markieren Sie diesen. Es wird dann der dort gültige Bebauungsplan hervorgehoben. Über das Sachdatenfenster rechts, haben Sie die Möglichkeit, die zugehörigen Daten unter „Geltungsbereichsgrenze“ herunterladen.

ADOKA

Das neue Geo-Informationssystem „Der Alb-Donau-Kreis in Karten“ (ADOKA) bietet allen Interessierten kostenfreien Zugang zu Geodaten über den Alb-Donau-Kreis. Hier sehen Sie sämtliche Bebauungspläne im Alb-Donau-Kreis und welcher Bebauungsplan für Ihr Grundstück vorliegt.

Bebauungspläne im Verfahren

Areal Kindergarten

Stützen V

Lachen II

Billigungsbeschluss / Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Stützen I, 1. Änderung

Stützen II, 1. Änderung

Stützen III, 1. Änderung