Bodenrichtwerte

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird ab 2025 auf Basis der Bodenrichtwerte berechnet, maßgebend für die Berechnung ist dabei der Stichtag 01. Januar 2022.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone). Grundstücke innerhalb dieser Zonen stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend überein.

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt und sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. Die Richtwerte werden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet. Somit enthält er keine Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken wird der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte sind Orientierungswerte und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und darüber hinaus der Verkehrswertermittlung sowie der steuerlichen Bewertung.

Die Bodenrichtwerte können über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abgerufen werden. BORIS-BW startet direkt mit den entsprechenden Bodenrichtwerten der Gemeinde Emerkingen.

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Emerkingen herunterzuladen:

Bild zur Bodenrichtwertkarte

Bodenrichtwertkarte Emerkingen

zum Download (744 KB)

Bitte beachten Sie auch die Zusatzinformationen (32 KB) zu unserer Bodenrichtwertkarte.
Diese enthält die Erläuterung für die Abkürzungen im Bodenrichtwertstempel.

Weitere Informationen über Bodenrichtwerte können beim Gemeinsamen Gutachterausschuss für den Alb-Donau-Kreis mit Sitz in Ehingen abgerufen werden. Hier können häufig gestellte Fragen (208 KB) - FAQs zum Bodenrichtwert nachgelesen werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an den Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen.

Ansprechpartner

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen
Lindenstr. 22-24
89584 Ehingen (Donau)
Fax (0 73 91) 5 04 41 34