Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Emerkingen ist bemüht, die Informationen und Anwendungen auf ihrer Internetseite soweit als möglich in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei und für alle Menschen leicht zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.emerkingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.01.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung (im Zeitraum vom xxx bis xxx).
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns hierzu bitte unter der E-Mail-Adresse info@emerkingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Aufgaben der kommunalen Behindertenbeauftragten:
- Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
- Beratung und Unterstützung von Vereinen und Gemeinden zum Thema Menschen mit Behinderung
- Beratung des Landkreises und der Verwaltung in politischen Fragen zu Menschen mit Behinderung und Inklusion (unabhängig und weisungsungebunden)
- Stellungnahmen zu Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen
- Beratung bei kommunalen Planungen, soweit die Belange von Menschen mit Behinderung betroffen sind
- Informationsaustausch mit beteiligten Einrichtungen, Ämtern und Verbänden (Netzwerkfunktion)
- Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderung vertreten (Ombudsfrau)
Die kommunale Beauftragte des Alb-Donau-Kreises für die Belange von Menschen mit Behinderung können Sie wie folgt erreichen:
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.