Kindergarten

Ein gemeinsamer Weg ist uns wichtig

Jedes Kind darf in den Kindergarten gehen, unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Der Kindergarten ist für viele Kinder der erste Ort, an dem sie mit anderen Kindern regelmäßig gemeinsam leben, spielen und lernen. Die Kleinen lernen so, wie sie sich im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen verhalten sollen - das nennt sich Sozialverhalten. Kinder brauchen Menschen, die sie an die Hand nehmen und auf dem ersten Stück ihres Lebensweges ohne Eltern begleiten.

In einem Kindergarten geht es nicht nur darum, die Kinder zu betreuen, sie werden auch gefördert. Vorrangige Aufgabe des Kindergartens ist es, die Erziehung der Kinder in den Familien zu ergänzen und zu unterstützen. Mit dem Betrieb unseres gemeindlichen Kindergartens sorgt die Gemeinde Emerkingen dafür, dass jedes Kind bereits ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt diesen Kindergarten besuchen kann.

Von 2 - 6 Jahren werden die Kinder durch das Fachpersonal im jeweiligen persönlichen Entwicklungsstand abgeholt und somit in folgenden Bereichen gefördert: geistig, seelisch, körperlich und sozial. Kinder werden also ihrem Alter entsprechend in ihrer Entwicklung begleitet.

Eine ganzheitliche Förderung seitens des Kindergartens unterstützt und ergänzt das Elternhaus bei der Erziehung. Kindergärten sind heute unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft.

Ansprechpartner

Gemeindekindergarten
Schulstr. 1
89607 Emerkingen

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag                       07:15 - 12:30 Uhr
                                                   13:30 - 16:00 Uhr
Leiterin
Monika Schönle

Träger:
Gemeinde Emerkingen
Bürgermeister Paul Burger
Schlossstr. 23
89607 Emerkingen

Betreuungsangebote und -zeiten

Unnötige Unruhe in den Gruppen und ein Stören des geplanten Tagesprogramms möchten wir vermeiden und bitten daher um Beachtung unserer spätesten Bringzeiten. Diese sind wie folgt:
           morgens bis 09:15 Uhr
           → nachmittags bis 14:15 Uhr

Um den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und Kinder bestmöglich gerecht zu werden, bietet unser Kindergarten folgende Betreuungsformen mit nachfolgenden Betreuungszeiten an.

Angebot 1: Regelgruppenbetreuung (RG) - Modell A

Betreuungszeiten:
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr

Angebot 2: Regelgruppenbetreuung - Modell B

Betreuungszeiten:
Mo - Do 07:30 - 12:30 Uhr
  13:30 - 16:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:

Nachmittagsbetreuung ist an 2 festgelegten Tagen möglich.
Die Tage der Nachmittagsbetreuung müssen einmalig festgelegt werden und sind das
     ganze Kindergartenjahr verbindlich gültig.

Angebot 3: Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)

Betreuungszeiten:
Mo - Do 07:15 - 13:30 Uhr mit Mittagessen
Fr 07:15 - 12:30 Uhr

Hinweis:

Das Mittagessen muss verbindlich mitbestellt werden.
Keine Nachmittagsbetreuung möglich.

Kombiangebot 3/1: Verlängerte Öffnungszeiten und Regelgruppenbetreuung Modell A

RG - Betreuungszeiten:
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr
VÖ - Betreuungszeiten:
Mo - Do 07:15 - 13:30 Uhr mit Mittagessen
Fr 07:15 - 12:30 Uhr

Hinweis:

An den Tagen, an denen VÖ in Anspruch genommen wird, muss das Mittagessen verbindlich
     mitbestellt werden.
An den VÖ-Tagen ist keine Nachmittagsbetreuung möglich.

Angebot 4: Ganztagsbetreuung (GT) an 2 Tagen

RG - Betreuungszeiten:
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr
GT - Betreuungszeiten:
Mo - Do 07:15 - 16:00 Uhr mit Mittagessen
Fr 07:15 - 12:30 Uhr

Hinweis:

Für die Tage ohne Ganztagsbetreuung gilt die Regelgruppenzeit. Nachmittagsbetreuung ist
     an 2 festgelegten Tagen möglich.
Die Tage der Nachmittagsbetreuung müssen einmalig festgelegt werden und sind das
     ganze Kindergartenjahr verbindlich gültig.
An den Tagen, an denen GT in Anspruch genommen wird, muss das Mittagessen verbindlich
     mitbestellt werden.

Angebot 5: Ganztagsbetreuung an 4 Tagen

Betreuungszeiten:
Mo - Do 07:15 - 16:00 Uhr mit Mittagessen
Fr 07:15 - 12:30 Uhr

Hinweis:

Das Mittagessen muss verbindlich mitbestellt werden.

Gruppenformen

In beiden Gruppen werden folgende Betreuungsformen zusammengefasst sein:

Gruppe 1:
Kleingruppe – 3 bis 6 Jahre bzw. Schuleintritt
max. Gruppenstärke: 12 Kinder
Regelgruppenbetreuung (RG), Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)

Gruppe 2:
altersgemischte Gruppe – 2 bis 6 Jahre bzw. Schuleintritt
max. Gruppenstärke: 22 Kinder
Regelgruppenbetreuung (RG), Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ), Ganztagesbetreuung (GT)

Elternbeiträge

Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Beiträge bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorrübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird die Gebühr auf Antrag ab dem auf die Antragsstellung folgenden Monat neu festgesetzt.

Die aktuell geltenden Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024 / 2025 und 2025 / 2026 können hier eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden:

Mittagsverpflegung:

Bei den Betreuungsformen VÖ (verlängerte Öffnungszeiten) und GT (Ganztagesbetreuung) nehmen die Kinder während der Betreuungszeit verbindlich an der angebotenen Mahlzeit teil. Hierbei besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Kosten für diese Verpflegung sind in den Elternbeiträgen nicht enthalten und werden zusätzlich anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben (Einzelabrechnung).

Ab 01.09.2023 betragen die Kosten pro Mittagessen im Kindergarten 5,00 Euro. Die Höhe der Verpflegungskosten pro Essen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem beauftragten Caterer.