Notfallpläne
Alarmplan Fischsterben
Aus aktuellem Anlass weist das Regierungspräsidium Tübingen auf den Alarmplan Fischsterben hin. Im Bedarfsfall kann dieser von diensthabenden Personen eingesehen und befolgt werden.
Grundlage für den Alarmplan sind das Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV FischG). Ereignisse in jüngster Vergangenheit haben erneut aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass im Falle eines Fischsterbens Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Verfahrensabläufe auf allen Ebenen bekannt sind und entsprechend umgesetzt werden.
Der Alarmplan fasst die Zuständigkeiten sowie Handlungs- und Komminkationserfordernisse im Falle eines Fischsterbens anschaulich zusammen. Darüber hinaus werden Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner benannt. Durch den Alarmplan wird somit ein rasches, effektives und zielgerichtetes Handeln unterstützt, welches bei Fischsterben besonders wichtig ist.
Sollten Sie ein Fischsterben feststellen, können Sie den Alarmplan mit allen Daten herunterladen:
Alarmplan Fischsterben (1 MB)